Objektbegehung in Tiefgaragen und Wohnanlagen

13.03.2019
Da staunte mancher Anwohner nicht schlecht, als er abends, nichts böses ahnend, in seine Tiefgarage einfuhr und plötzlich 30 Feuerwehrleuten gegenüber stand. Im Rahmen eines Übungsabends wurden mehrere Tiefgaragen aber auch Wohnanlagen unter die Lupe genommen. Nicht um den Brandschutz zu überprüfen, sondern um die Einsatzkräfte in Bezug auf die örtlichen Besonderheiten zu schulen. Damit im Ernstfall jeder weiß, wo es lang geht. Natürlich gab es hierzu auch einen Pressebericht.

Wendelstein - Seit mehreren Jahren haben die jährlichen Übungen und Belehrungen der Wendelsteiner Feuerwehr jeweils ein Schwerpunktthema und für 2019 heißt das Thema „Keller, Untergeschosse und Tiefgaragen“. Ergänzend zu den allgemeinen theoretischen Grundlagen im Rahmen von Belehrungen und Schwerpunktübungen der feuerwehreigenen Fachgruppen wie etwa beim Atemschutz fand jetzt auch eine Begehung mehrerer örtlicher Tiefgaragen als „Information vor Ort“ statt für alle Aktiven der Wehr. Im Verlauf des Jahres ist zudem in einer Tiefgarage eine Objektübung mit einem angenommenen Notfall geplant.

Den Auftakt zum Jahresthema bildete eine Belehrung, bei der neben der gesetzlichen Einteilung von Untergeschossräumen nach Raumbedarf und Nutzung auch zusätzliche Schutzmaßnahmen wie die vorgeschriebenen „Luftschleusen“, Lüftungsvorrichtungen und Lichtöffnungen erläutert wurden und deren Einteilung in Klein-, Mittel- und Großgaragen je nach Anzahl der Stellplätze. Als weitere Ausbildungseinheit dazu und praktische „Information vor Ort“ stand jetzt ein Besuch der Feuerwehr in drei örtlichen Tiefgaragen an, die in ihrem Raumbedarf und der technischen Ausstattung den drei zuvor erläuterten Grundtypen entsprachen.

In allen jetzt besuchten örtlichen Tiefgaragen am Wolfsbühl, an der Querstraße und auf dem neu bebauten Lisenfeld-Grundstück bildeten Aspekte wie eine auch im Einsatzfall ausreichende Ent- und Belüftungsanlage, zusätzliche Lichtöffnungen zum Rauchabzug oder die jeweils baulich vorgeschriebene „Luftschleuse“ als Rettungsraum zwischen den Verbindungsräumen nach oben die Schwerpunkte der Besichtigung. Auch die Lage der Verbindungswege aus der Garage in die Gebäude selbst oder zusätzliche Räume wie die für technische Anlagen und die „typische Belegung“ mit mehr als nur den PKW’s der Hausbewohner waren ein Thema.

Löschfahrzeuge können nicht immer direkt bis zum Einsatzzentrum

Mögliche Gefahrenquellen und Probleme gibt es - wie die jetzige Besichtigung erwies - auch im Vorfeld der Tiefgaragen und „oberhalb“: Führen Straßen über die Tiefgaragen, dürfen an der Lisenfeld-Wohnanlage als Beispiel nur Einsatzfahrzeuge bis zu 5 to. die innere Verbindungsstraße befahren, während größere Löschfahrzeuge mit 7,5 to. und mehr bereits „viel zu schwer“ offiziell für die über der Garage gebaute Betondecke sind. Und auch die Löschwasserversorgung von außerhalb macht für die Feuerwehr manchmal einen weiten Förderweg nötig. Entscheidend ist zudem in Hinblick auf die Sicherheitsvorschriften jeweils das Baujahr der Tiefgarage. 

 

Foto (jör): Worauf im Einsatzfall bei einem Brand in einer Tiefgarage zu achten ist, erfuhren die Aktiven der Wendelsteiner Feuerwehr ergänzend zu einer - bereits abgehaltenen - theoretischen Belehrung jetzt auch vor Ort bei einer Begehung in jeweils einer Tiefgarage am Ort der drei Kategorien Klein-, Mittel- und Großgarage.

 

Bericht: Dr. Jörg Ruthrof