Beseitigung von Sturmschäden
Selbstverständlich können wir nachvollziehen, dass sich geschädigte Gartenbesitzer über ein vollständiges Zurückschneiden der Bäume freuen würden.
Aus zwei Gründen können wir das regelmäßig nicht leisten.
So ist die Aufgabe der gemeindlichen Feuerwehr rein auf die Gefahrenabwehr begrenzt. Ist die Gefahrenlage für Personen oder bedeutende Sachwerte beseitigt, endet der Feuerwehreinsatz. Rechtsnormen bilden hier die Grundlage und stecken den Aufgabenrahmen klar ab.
Zum anderen ist die schnelle Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft sehr wichtig. Sind Fahrzeuge oder Personal bei Einsatzstellen gebunden, stehen sie nicht für andere Einsätze zur Verfügung. Gerade in Bezug auf unsere Drehleiter, da sie als besonderes Einsatzmittel nicht durch andere Fahrzeuge ersetzt werden kann.
In vielen Fällen müssen Fachfirmen für die weiteren Beseitigungs- oder Aufräumarbeiten beauftragt werden. Es obliegt dann den Betroffenen, sich im Nachgang um die notwendigen Veranlassungen zu kümmern.
Bericht: RahmanM